Mit Betreten von Camping-Seeshaupt erkennen Sie die folgende Platzordnung an:
1. Jeder Camper ist verpflichtet die Personengebühr bzw. Übernachtungsgebühr spätestens am Tag der Abreise laut gültiger Preisliste zu entrichten. Besucher jeglicher Art sind sofort bei Anreise in der Rezeption anzumelden. Besucher müssen den Platz, sofern keine Übernachtung für sie angemeldet wurde, bis 22.00 Uhr verlassen haben.
2. Die Abreiseformalitäten erledigen Sie bitte am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr. Der Standplatz ist am Tag der Abreise bis 10.30 Uhr sauber und geräumt zu hinterlassen.
3. Bitte nehmen Sie grundsätzlich Rücksicht auf Ihre Mitcamper und vermeiden Sie unnötigen Lärm. Die Nachtruhe beginnt um 22:00 Uhr und endet um 6:00 Uhr. Mittagsruhe besteht zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr. Zu diesen Zeiten bitten wir um Ruhe auf dem gesamten Gelände. Laute Musik ist grundsätzlich verboten. Fußballspielen ist nicht gestattet.
4. Fahren mit motorisierten Fahrzeugen ist im Platzbereich nur für die An- u. Abfahrt erlaubt. Es ist überall Schritttempo einzuhalten. Das gilt für Fahrzeuge aller Art (Fahrräder etc.). Auf dem Platz gilt die Straßenverkehrsordnung.
5. Bei Wohnwagen und Wohnmobilen mit Flüssiggasanlagen muss die gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsprüfung nachgewiesen werden. Gasflaschen (auch leere) dürfen nur mit aufgesteckter Sicherheitskappe transportiert werden.
6. Wir sind hundefreundlich und gestatten das Mitbringen von Hunden bei den Urlauberplätzen. Hunde jeder Größe müssen im Platzbereich ständig angeleint sein. Bitte achten Sie darauf, dass ihr Hund seine Notdurft nicht auf Wegen, in Wiesen oder Felder verrichtet. Hundekot ist vom jeweiligen Hundehalter selbst ordnungsgemäß zu entsorgen, sonst droht der Platzverweis.
Sanitärgebäude, Verkaufsraum, Fitnessraum und Mietobjekte dürfen mit Hunden nicht betreten werden. Es gilt das gesetzliche Hundebadeverbot in Seen. Hunde sind in der Zeit vom 15.05. bis 15.09. am Badeplatz nicht gestattet. (Verordnung der Gemeinde Seeshaupt)
Bitte entsorgen Sie Ihren Abfall sortiert im Wertstoffhof bei der Platzeinfahrt. Die Behälter sind gekennzeichnet. Es wird kein Sperrmüll und Problemabfall angenommen.
7. Auf Sauberkeit legen auch Sie sicher großen Wert. Wir bitten Sie deshalb, die Sanitäranlagen so zu verlassen, wie Sie diese gerne vorfinden würden. Das Sanitärgebäude ist wegen Reinigungsarbeiten täglich von 10.30-12.00 geschlossen und nicht nutzbar! In dieser Zeit können Sie die Toiletten am See benutzen! Kinder bis 6 Jahre dürfen nur in Begleitung Erwachsener in die Sanitär- und Toilettenräume. Das Rauchen, sowie die Mitnahme von Flaschen und Gläsern in die Sanitärräume sind nicht gestattet. Das Betreten der Dusch, -und Waschräume ist aus hygienischen Gründen nur mit sauberen Badeschuhen erlaubt!!!
8. Bitte werfen Sie keine Abfälle und keine Feuchttücher in die Toiletten.
9. Das Schmutzwasser ihrer mobilen Toiletten können Sie in der dafür vorgesehenen Ausgussstelle entleeren. Lassen Sie kein Abwasser im Erdreich versickern und entsorgen Sie niemals direkt in die Regenwasser-Kanalisation.
10. Bitte helfen Sie Wasser zu sparen. Behandeln Sie die Anlagen und Einrichtungen des Platzes sorgsam und halten diese sauber. Nehmen Sie Rücksicht auf ihre Mit-Camper und verhalten Sie sich verantwortungsbewusst. In den Spülbecken darf nur das Spülen von Geschirr vorgenommen werden.
11. Das Aufladen von E-Autos ist nicht gestattet.
12. Um den Rasen zu schonen, dürfen Plastikfolien und ähnliches (Vorzeltauslegerware) nicht auf dem Boden ausgelegt werden.
13. Offene Feuer (Lagerfeuer) und das Grillen mit Holzkohle (auch der Lotus-Grill) sind aus Sicherheitsgründen auf dem gesamten Gelände verboten. Gas-Grill sind erlaubt.
14. Das Füttern von Gänsen und anderen Wildtieren ist verboten.
15. Das Hausrecht wird von der Verwaltung und den Platzwarten im Auftrag des Eigentümers ausgeübt. Das Hausrecht beinhaltet die Möglichkeit, Personen oder Gruppen des Platzes zu verweisen oder nicht aufzunehmen, soweit dies zur Aufrechterhaltung der Ruhe oder der Platzordnung erforderlich erscheint. Den Weisungen der Verwaltung bzw. des Platzwartes muss Folge geleistet werden, insbesondere bezüglich der Aufstellung von Kraftfahrzeugen, Wohnwagen, Zelten und ähnlichen Anlagen.
16. Der Platzmieter verpflichtet sich auch für Mitreisende und eigene Besucher die Platzordnung zu befolgen und einzuhalten.
17. Der Betreiber und dessen Beauftragte haften nicht für Schäden und Verluste am Eigentum der Platzmieter und dessen Mitreisende, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Platzpersonals vorliegt. Bei starken Stürmen und Unwettern bitten wir Sie sichere Orte außerhalb der Zelte, Wohnwagen etc. aufzusuchen.
18. Dieser touristische Campingplatz ist keine Wohnanlage für mobile Personengruppen, die offensichtlich nicht das Campen im herkömmlichen Sinne betreiben.
Der Platz steht auch nicht Personen zur Verfügung, die auf dem Platz wohnen, um innerhalb oder außerhalb des Platzes einer beruflichen/ gewerblichen Tätigkeit nachzugehen. Monteure, Geschäftsreisende, Händler und Gewerbetreibende werden bei uns nicht aufgenommen. Bei Missachtung droht sofortiger Platzverweis
19. Das Waschen von Autos und Wohnwägen ist auf dem gesamten Gelände strengstens verboten.
20. Das Einleiten von Abwasser jeglicher Art in die Straßenkanalisation ist strengstens verboten! (Das Regenwasser wird in den Bach geleitet)
21. Der Campingplatz, jedoch nicht die Toiletten-und Duschräume, sind videoüberwacht!
22. Wir garantieren Ihnen, dass der von Ihnen reservierte Platz für Sie, für die Dauer der Reservierung freigehalten wird. Bei verspäteter Anreise, oder vorzeitiger Abreise ist für den kompletten reservierten Zeitraum die Platzgebühr zu tragen!
23. Das Betreten des Fitnessraumes und die Benutzung der Fitnessgeräte erfolgt auf eigene Gefahr, Bei Verletzung wird keine Haftung übernommen. Zutritt in den Fitnessraum ab 18 Jahren!
Wir bitten um Ihr Verständnis
Vielen Dank, Camping Seeshaupt